Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs können steuerlich abgesetzt werden. südtirolmobil hat die Liste für dich parat.
Alle Ausgaben, die im Jahr 2021 für den Südtirol Pass, für den Euregio Family Pass sowie für Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+ getätigt wurden, können im Rahmen der Steuererklärung steuerlich abgesetzt werden, sofern sie mit rückverfolgbarer Zahlungsmodalität (z. B. Bankomat, Bank-Lastschrift, Kreditkarte usw.) getätigt wurden.
Die Spesen können von der diesjährigen Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden, und zwar im Ausmaß von 19 Prozent auf einen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro. Eingerechnet werden können in diesen Gesamtbetrag sowohl die jährlichen Ausgaben für den eigenen Südtirol Pass oder Euregio Family Pass als auch die Beträge oder die Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder. Abgezogen werden müssen vom Gesamtbetrag allfällige Barzahlungen sowie gegebenenfalls jene Fahrtspesen mit dem Südtirol Pass oder mit anderen Abos, die vom Arbeitgeber rückerstattet wurden.
Auf dieser Webseite stellen wir für unsere Kundinnen und Kunden die Übersicht mit allen registrierten Abo-Ausgaben des Jahres 2021 zur Verfügung. Aufgelistet sind alle Ausgaben, die auf den jeweiligen Namen lauten, unabhängig von der jeweiligen Zahlungsform. Hinweis: Diese Auflistung ersetzt nicht die Zahlungsbelege. Es liegt weiterhin in der Verantwortung der Kund*innen, Zahlungsbelege aufzubewahren und bei eventuellen Kontrollen vorzuweisen.