Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs können steuerlich abgesetzt werden. Die Liste für 2022 findest du hier oder auch in deinem Südtirol Pass-Nutzerkonto.
Alle Ausgaben, die im Jahr 2022 für den Südtirol Pass, für den Euregio Family Pass sowie für Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+ getätigt wurden, können steuerlich abgesetzt werden, sofern sie mit rückverfolgbarer Zahlungsmodalität (z. B. Bankomat, Bank-Lastschrift, Kreditkarte usw.) getätigt worden sind.
Die Spesen können von der diesjährigen Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden, und zwar im Ausmaß von 19 Prozent auf einen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro. Eingerechnet werden können in diesen Gesamtbetrag sowohl die jährlichen Ausgaben für den eigenen Südtirol Pass oder Euregio Family Pass als auch die Beträge oder die Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder.
Abgezogen werden müssen vom Gesamtbetrag allfällige Barzahlungen sowie gegebenenfalls jene Fahrtspesen mit dem Südtirol Pass oder mit anderen Abos, die vom Arbeitgeber rückerstattet wurden.
Eine Übersicht über deine Abo-Ausgaben des Jahres 2022 stellen wir dir auch heuer wieder zur Verfügung, jetzt ganz bequem auch über dein Südtirol Pass-Nutzerkonto. Aufgelistet sind alle Ausgaben, die auf deinen Namen lauten, unabhängig von der jeweiligen Zahlungsform. Hinweis: Diese Auflistung ersetzt nicht die Zahlungsbelege. Es liegt weiterhin in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden, Zahlungsbelege aufzubewahren und bei eventuellen Kontrollen vorzuweisen.