Parkplätze bei den Bahnhöfen sollen künftig in erster Linie den Zugpendlerinnen und -pendlern zugutekommen. Die Nutzungsbedingungen dafür hat die Landesregierung mittels Tarifbeschluss festgelegt.
Den Anfang machen die Mobilitätszentren bei den Bahnhöfen Brixen und Bruneck, die in einigen Wochen in Betrieb genommen werden. Die dortigen ebenfalls neu errichteten Pkw-Parkplätze werden ab dem Sommer 2022 gebührenpflichtig sein. Für Südtirol Pass-Kunden gilt jedoch die folgende Regelung:
Wer seinen Pkw am Bahnhofsparkplatz abstellt und von dort aus mit einem Regionalzug weiter- und am selben Tag wieder zurückfährt, parkt besonders günstig bzw. kostenlos und die Parkgebühr wird bequem über den Südtirol Pass oder Euregio Family Pass verrechnet. Der Südtirol Pass dient hierbei auch zum Öffnen der Schranke beim Ein- und Ausfahren.
So wird die Parkgebühr verrechnet
Für Südtirol Pass-Kunden beträgt der Tagestarif für das Parken maximal 6 Euro. Erfolgt am selben Tag die Weiterfahrt bzw. auch die Rückfahrt mit einem Regionalzug, so werden die folgenden Beträge in Abzug gebracht: 3 Euro Abzug bei einer Entwertung mit dem Südtirol Pass ab Bahnhof Bruneck bzw. Brixen, weitere 3 Euro Abzug bei einer weiteren Entwertung für die Rückfahrt. Das bedeutet: Zugpendler*innen parken hier zum Nulltarif.
Zusatzpaket Park & Ride aktivieren
Um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, können Südtirol Pass-Kunden voraussichtlich ab Ende Juni über ihr persönliches Nutzerkonto im Südtirol Pass Portal das Zusatzpaket Park & Ride aktivieren. Voraussetzung dafür ist ein Südtirol Pass oder Euregio Family Pass mit Postpaid-Vertrag (Abbuchung mittels Banklastschrift). Auch mit Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+ kann dieser Dienst genutzt werden, sofern ein Postpaid-Vertrag vorliegt und die Zahlfunktion aktiviert ist.