Das Coronavirus hält auch die südtirolmobil-Fahrplantechniker in Atem: Dutzende Male wurden in den letzten Monaten das Angebot im öffentlichen Nahverkehr und damit auch die Fahrpläne ad hoc überarbeitet und den Erfordernissen angeglichen.
So werden angesichts der vorübergehenden Schließung aller Bildungseinrichtungen in der kommenden Woche, also ab Montag, 16. November, bei den Bussen sämtliche Schülerfahrten gestrichen. Das sind jene Fahrten, die laut Fahrplantabellen an Schultagen zusätzlich angeboten werden bzw. die mit einem „S“ gekennzeichnet sind. Aufrecht bleiben hingegen die Sondertransporte für die Schüler. Wie es in der darauf folgenden Woche weiter geht, steht derzeit noch nicht fest und hängt auch von der weiteren Entwicklung bei den Covid-19-Infektionszahlen ab.
Für die Fahrplanauskunft wird auf jeden Fall empfohlen, derzeit ausschließlich die online-Fahrplansuche auf dieser Webseite oder auf der südtirolmobil App zu nutzen, zumal die kontinuierlichen Fahrplanänderungen laufend in die Datensysteme eingearbeitet werden. Das zusätzliche Bereitstellen der Fahrpläne in Tabellenform ist in dieser ungewissen Lage und aufgrund der kurzfristig erforderlichen, häufigen Anpassungen derzeit nicht möglich, dies betrifft sowohl die Fahrplantabellen im pdf-Format auf der Webseite als auch die Fahrplanaushänge bei den Bushaltestellen.
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider appelliert erneut an alle Bürgerinnen und Bürger: „Damit die grundlegenden Dienste in den systemrelevanten Berufen gewährleistet werden, ist es wichtig, dass die Berufstätigen, die keine Möglichkeit zum Homeoffice haben, zur Arbeit und wieder nach Hause kommen können. Reiseberechtigt sind auch alle Fahrgäste, die aus Gründen der Gesundheit sowie wegen dringender Erfordernisse unterwegs sein müssen und die Schüler, welche Anrecht auf den Präsenzunterricht haben.“ Es gilt weiterhin die strenge Pflicht einen Mund- und Nasenschutz in den öffentlichen Verkehrsmitteln und auf jeglichen Haltestellen zu tragen, die Hygienerichtlinien und Sicherheitsabstände strikt einzuhalten sowie einen gültigen Fahrschein bei sich zu haben, so der Landesrat. Die Hauptverkehrszeiten sind, wenn möglich, zu vermeiden. Die Anzahl der Fahrgäste in Bussen und Zügen des öffentlichen Nahverkehrs bleibt bis auf Weiteres auf 50% der zugelassenen Kapazität beschränkt.