Die Jahres-Abonnements für den öffentlichen Nahverkehr „Südtirol Pass abo+“, die im kommenden Schul- und Studienjahr benötigt werden, sollten rechzeitig online beantragt oder erneuert werden. Damit die Jahresgebühr für die abo+ künftig steuerlich absetzbar ist, wird empfohlen, den Betrag nicht in bar zu bezahlen, sondern mit rückverfolgbarer Zahlungsmodalität, also mit Bankomat, Kreditkarte / pagoPA (es können Gebühren anfallen), Home-Banking oder Bankeinzug (SEPA Direct Debit).
Zu Beginn des Schuljahres ist die Hektik rund um die Erneuerung der rund 80.000 abo+ erfahrungsgemäß sehr groß, entsprechend hoch ist der Andrang in den Ämtern, bei den Verkaufsstellen und beim Call Center. Daher wird den Familien empfohlen, sich frühzeitig um die Ansuchen zu kümmern. Die derzeitigen abo+ sind noch bis zum 15. September 2020 gültig, mit der online-Verlängerung und Bezahlung der Jahresgebühr wird das Abonnement jeweils für ein weiteres Jahr erneuert. Die abo+, die jetzt erstmals beantragt werden, können ab 1. September 2020 bei der jeweiligen Schule abgeholt und nach Bezahlung der Jahresgebühr genutzt werden.
Die jährliche Verlängerung der abo+ und auch die Neuansuchen erfolgen wie bisher ausschließlich online über diese Website und können sowohl mit als auch ohne den digitalen Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) erfolgen.
Bei Minderjährigen ist das online-Ansuchen um Verlängerung oder Neuausstellung des Südtirol Pass abo+ grundsätzlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu stellen, und zwar mit Angabe der persönlichen Daten und Steuernummer. Jugendliche, die mittlerweile volljährig geworden sind, müssen die Verlängerung im eigenen Namen beantragen und gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente (Kopie des Personalausweises) hochladen oder per E-Mail nachreichen.
Minderjährigen ist das online-Ansuchen um Verlängerung oder Neuausstellung des Südtirol Pass abo+ grundsätzlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu stellen, und zwar mit Angabe der persönlichen Daten und Steuernummer. Jugendliche, die mittlerweile volljährig geworden sind, müssen die Verlängerung im eigenen Namen beantragen und gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente (Kopie des Personalausweises) hochladen oder per E-Mail nachreichen.