Welche Busunternehmen werden künftig die außerstädtischen Busdienste abwickeln? Es geht um jährlich 21 Mio. Buskilometer, aufgeteilt auf zehn Einzugsgebiete.
Ende Februar hatte die Landesverwaltung die Dienste für die außerstädtischen Buslinien und somit jährlich rund 21 Millionen Buskilometer EU-weit ausgeschrieben, für eine Ausschreibungssumme von rund 714 Mio. Euro im Gesamtzeitraum von zehn Jahren. Durch eine Lossperre kann ein Unternehmen maximal drei der zehn Lose, also drei Einzugsgebiete, zugeteilt bekommen.
Bis zum 8. Juni dieses Jahres hatten 17 Teilnehmer insgesamt 44 Angebote bei der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) für die zehn ausgeschriebenen Lose eingereicht. Fünf der Teilnehmer haben ihren Sitz außerhalb des Landes. Nach den vorgeschriebenen Überprüfungen hat die Vergabeagentur nun die provisorischen Rangordnungen erstellt.
Umweltfreundlichkeit, Digitalisierung und Fahrgast-Information
Laut Landesverwaltung ist dies ein weiterer wichtiger Schritt bei der Vergabe und Organisation der Dienste im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol. Die zahlreiche Teilnahme an der Ausschreibung zeige, dass seitens der Wirtschaftsteilnehmer reges Interesse an der Durchführung der Dienste bestehe. Bei der Verbesserung der Dienste setzt das Land auf Umweltfreundlichkeit, Digitalisierung sowie auf mehr Information und Angebot für die Fahrgäste.
Nach der Übermittlung der provisorischen Rangordnungen wird jetzt geprüft, ob ungewöhnlich niedrige Angebote abgegeben wurden. Weiters stehen die Kontrollen bezüglich ex-Artikel 80 (Ausschlussgründe) an sowie hinsichtlich der Erfüllung der Teilnahmekriterien. Nach Erteilung des Zuschlags und nach Ablauf der Stillhaltefrist kann der Vertragsabschluss erfolgen, die nach dem neuen Modus zu vergebenden Dienste könnten somit in einigen Monaten starten.
Ausgearbeitet wurde die Neuorganisation der Busdienste von der Landesabteilung Mobilität und der Vergabeagentur des Landes mit Beratung nationaler und internationaler Experten sowie wichtiger nationaler Organisationen in diesem Bereich darunter die Wettbewerbsbehörde AGCM, die Behörde für Verkehrsregelung ART und die staatliche Antikorruptionsbehörde ANAC. Für den Bereich gelten neben den Vorgaben der EU (EU-Verordnung Nr. 1370 von 2007) auch jene des Mobilitätsgesetzes des Landes und des Vergabekodexes.
Hier der Link zur vorläufigen Rangordnung: