Es liegt in der Verantwortung und im Interesse aller, dass der öffentliche Verkehr effizient, effektiv und sicher funktioniert.
Was passiert jedoch, wenn sich jemand nicht an die geltenden Vorschriften hält? In diesem Fall ist mit Strafen zu rechnen, die im Landesgesetz 15/2015 (Art. 50) festgelegt sind. Diese wurden nun angepasst – die Verwaltungsstrafen werden damit teurer.
Was bedeutet das für die Fahrgäste?
- Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Höhe der Verwaltungsstrafen, die anfallen, wenn die Fahrgäste mit einem nicht vorhandenen, ungültigen oder nicht entwerteten Ticket unterwegs sind. Auch bei einer Übertragung des Tickets oder bei einer Beschädigung der Infrastruktur fallen die Verwaltungsstrafen nun höher aus. Detaillierte Infos gibt es hier: HIER.
- Eine weitere Anpassung bezieht sich auf die Zahlungsart. Neben der Zahlung per Banküberweisung ist es nun auch möglich, Strafen per Online-Zahlung (Epays oder QR-Code) zu bezahlen.