Pendlerbeiträge für Arbeitnehmende

Online-Anträge bis zum 7. April 2025 einreichen

Ab Donnerstag, 6. Februar 2025 bis Montag, 7. April 2025 (12 Uhr) können Arbeitnehmende beim Verwaltungsamt Mobilität Online-Ansuchen um einen Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2024 einreichen. 

Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Südtirol, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer täglich pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen. Der Anspruch gilt, sofern auf dieser Strecke kein öffentlicher Liniendienst mindestens im Halbstundentakt verkehrt. 

Bei der Antragseingabe werden automatisch die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über das südtirolmobil-System auf der Grundlage der vom Antragsteller eingegebenen Daten geprüft. Der Betrag wird dann auf der Grundlage der Dauer und der Gesamtreisezeit festgelegt. 

Alle Infos und Kriterien für den Fahrtkostenbeitrag 2024 können hier nachgelesen werden.

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