Die Landesregierung hat den Tarifbeschluss für die öffentliche Mobilität aktualisiert. Eine Preisanpassung gibt es lediglich für die Mobilcards.
Mit dem Tarifsystem und den Nutzungsbedingungen der Dienste des öffentlichen Personenverkehrs in Südtirol hat sich die Landesregierung heute (13. Dezember) befasst. "Trotz steigender Kosten bleiben für die Inhaber von Südtirol Pass und Abos die Tarife auch für 2023 gleich wie in diesem Jahr", unterstreicht Mobilitätlandesrat Daniel Alfreider: "Unser Südtirol Pass in seinen verschiedenen Formen bleibt damit weiterhin das preisgünstige und unkomplizierte Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit besonderem Anreiz zum Vielfahren."
Angehoben werden hingegen die Preise für die touristischen Fahrscheine auf ein ähnliches Preisniveau wie im Nachbarland Tirol. Dies betrifft die Mobilcards in allen Varianten.
Mobile Ticketing und Nightliner-Shuttledienste
Angepasst wurden die Tarifbestimmungen im Hinblick auf das Mobile Ticketing, das mit 16. Dezember eingeführt wird: viele Fahrscheine können dann auch online am Smartphone gekauft und entwertet werden. Bei den Nightliner-Bussen gibt es die neue Bestimmung, wonach die Shuttle-Dienste ab 17. Dezember 2022 kostenlos und ohne Fahrschein genutzt werden können.
Fahrradparkplätze und "Park&Ride"-Angebote
"Damit noch mehr Menschen auch auf dem Weg von und zu den Öffis umweltfreundlich unterwegs sind, setzen wir auf weitere Angebote für Radfahrer", sagt Alfreider. Es wird vermehrt die Möglichkeit geschaffen, an Bahnhöfen und Umsteigeknoten überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen zu schaffen, die mit dem Südtirol Pass bezahlt werden können.
Ein ähnliches System, das sogenannte "Park&Ride"-Angebot wurde im vergangenen Sommer bereits für die Pkw-Parkplätze bei den Bahnhöfen in Brixen und Bruneck eingeführt.
Neu ist außerdem: Die Schulpasskärtchen für Kinder, die von den Schülerverkehrsdiensten transportiert werden, entfallen in Zukunft. "Die Schülerverkehrsdienste können künftig mit dem abo+ genutzt werden, wenn die Schüleinnen und Schüler in der entsprechenden Liste des Fahrers eingetragen sind.